Donnerstag, 3. Dezember 2009

Väterliches Sorgerecht ist Menschenrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mal wieder die deutsche Rechtsprechung zum
fehlenden Sorgerecht unehelicher Väter gerügt. Von deutschen Gerichten und der Gesetzgebung wird an der grundgesetzwidrigen Diskriminierung unehelicher Väter und ihrer Kinder seit vielen Jahren festgehalten. Sie sei zum Wohl unehelicher Kinder notwendig. Einige Väter können diese Argumentation nicht nachvollziehen, sie üben zivilen Ungehorsam.
 
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