Gefälligkeitsatteste zur Vorlage beim Familiengericht, ärztlicher Umgang mit dem Sorgerecht unehelicher Väter
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mütter unehelicher Kinder legen oft ärztliche Atteste vor, mit denen der Umgang von Vätern mit dem Kind erschwert wird. Gibt es dazu standesrechtliche und medizinische Richtlinien? Auch die medizinische Behandlung unehelicher Kinder gibt Anlass zur Sorge. Nach Auffassung deutscher Gerichte haben uneheliche Väter kein Sorgerecht und daher auch keine Mitwirkungsmöglichkeit bei medizinischen Behandlungen. Die Auffassung der Gerichte ist grundgesetzwidrig und verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Auch zu diesem Thema möchte ich anfragen, ob es standesrechtliche und medizinische Richtlinien gibt? Könnte die Nichteinbeziehung des Vaters bei bestimmten Erkrankungen gar einen Kunstfehler darstellen?
Mit freundlichem Gruß
N. N.
Die Ärztekammer hat eine Stellungnahme abgelehnt, da sie keine individuellen Rechtsauskünfte erteilen dürfe.
Ein Artikel von Dr.Walter Andritzky (Ärzteblatt PP 2, Ausgabe Februar 2003, Seite 81) gibt Empfehlungen aus ärztlicher Sicht: Parental Alienation Syndrome: Nicht instrumentalisieren lassen.