Sonntag, 6. Dezember 2009

Väterliches Sorgerecht und ärztliches Standesrecht

Im Verfahren um das Umgangsrecht für Kinder, legen Mütter manchmal Gefälligkeitsatteste von sogenannten Kinderärzten vor. Die Atteste sollen dazu dienen den Umgang mit dem Kind einzuschränken oder zu erschweren. Mich hat interessiert, ob es dazu eine standesrechtliche Empfehlung gibt. Ausserdem interessiert mich, ob es eine Empfehlung für den Umgang mit dem fehlenden Sorgerecht unehelicher Kinder und ihrer Väter gibt. Ich habe dazu im Dezember 2009 eine Anfrage an die Ärztekammer Berlin gestellt. Wenn sie selber an die Ärztekammer schreiben wollen, hier ein Vorschlag:

Gefälligkeitsatteste zur Vorlage beim Familiengericht, ärztlicher Umgang mit dem Sorgerecht unehelicher Väter

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mütter unehelicher Kinder legen oft ärztliche Atteste vor, mit denen der Umgang von Vätern mit dem Kind erschwert wird. Gibt es dazu standesrechtliche und medizinische Richtlinien? Auch die medizinische Behandlung unehelicher Kinder gibt Anlass zur Sorge. Nach Auffassung deutscher Gerichte haben uneheliche Väter kein Sorgerecht und daher auch keine Mitwirkungsmöglichkeit bei medizinischen Behandlungen. Die Auffassung der Gerichte ist grundgesetzwidrig und verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Auch zu diesem Thema möchte ich anfragen, ob es standesrechtliche und medizinische Richtlinien gibt? Könnte die Nichteinbeziehung des Vaters bei bestimmten Erkrankungen gar einen Kunstfehler darstellen?

Mit freundlichem Gruß

N. N.

Die Ärztekammer hat eine Stellungnahme abgelehnt, da sie keine individuellen Rechtsauskünfte erteilen dürfe.

Ein Artikel von Dr.Walter Andritzky (Ärzteblatt PP 2, Ausgabe Februar 2003, Seite 81) gibt Empfehlungen aus ärztlicher Sicht: Parental Alienation Syndrome: Nicht instrumentalisieren lassen.
 
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