Mittwoch, 16. März 2011

Laptops und Notebooks selber aufrüsten und reparieren

Die Reparatur eines defekten Laptops oder Notebooks ist oft teuer oder dauert zu lange. Mit ein wenig Hilfestellung lassen sich einige Reparaturen selbermachen. Auch die Aufrüstung eines älteren Gerätes mit mehr Arbeitsspeicher oder einer grösseren Festplatte kann man oft ohne professionelle Hilfe schaffen. Auf meiner Webseite Repair4Laptop finden sie viele hilfreiche Tips und Tricks zur Reparatur von Laptops und Notebooks. Die Tips und Tricks sind übersichtlich geordnet nach Geräteherstellern und Gerätekomponenten (Ersatzteilen).

Dienstag, 15. März 2011

Kindeswohlgefährdung von Amts wegen: Umgangsrecht und Sorgerecht in Pankow/Weissensee (Berlin)

Sucht man im Internet nach den Stichworten: Vater, Kind, Sorgerecht, Umgangsrecht, so wird man von Vätern selten eine positive Meinung über Jugendämter und Familiengerichte hören. Film, Funk, Fernsehen und Zeitungen berichten regelmässig. über haarsträubende Beispiele. Eine Änderung ist nicht in Sicht. Dafür sorgen die finanziellen Nutzniesser des Verfahrens.

Bis heute gibt es de-facto keine Gleichbehandlung für Väter. Unverheiratete Väter sind quasi rechtlos. Väter müssen zahlen, für sie gilt die Unterhaltspflicht. Um Sorgerecht und Umgangsrecht werden ihre Kinder und sie betrogen. Der merkwürdige Wechsel in der Wortwahl von Pflicht zu Recht hat Methode. Würde es Umgangspflicht und Sorgepflicht heissen, müssten diese wohl kaum von einem Vater eingeklagt werden. Der Begriff Kindeswohl ist zu einer leeren Worthülse geworden.

Eine steigende Zahl Väter dokumentiert ihre haarsträubenden Erfahrungen in Filmen und Büchern. Meine eigenen Erfahrungen mit den professionellen Hütern des Kindeswohls habe ich in Pankow/Weissensee (Berlin) gemacht.

Ich möchte jedem Vater davon abraten, bei der Erziehungs- und Familienberatung - EFB (BA Pankow von Berlin - Jugendamt) und beim Familiengericht Pankow/Weissensee um Unterstützung zu bitten.

Beim Familiengericht und seinen Helfershelfern müssen Väter sich auf einige Schikanen gefasst machen:

Rechnen sie gleich zu Beginn der Verhandlung mit obskuren Verunsicherungstaktiken. Mir ist ein Fall bekannt in dem die Richterin dem Vater vorwarf er würde zu laut atmen. Üblich sind regelmässiges ins Wort fallen und Belehrungen zum Beispiel über das sogenannte Kindeswohl.

An Stelle eines Urteils oder eines Vergleichs, wird das Gericht einen sogenannten Zwischenvergleich aufstellen. Die rechtliche Einordnung des Zwischenvergleichs halte ich für fragwürdig. Er ist kein anfechtbares Urteil. Auch um einen Vergleich handelt es sich nicht, da das Gericht den Inhalt des Zwischenvergleichs ohne detaillierte Verhandlung und sehr restriktiv für Väter festsetzt. Bei dennoch von Vätern eingeforderten Vergleichspunkten, müssen sie damit rechnen, daß diese Punkte in der schriftlichen Fassung des Zwischenvergleichs nicht mehr auftauchen.

Ein neuer Verhandlungstermin für die abschließende Entscheidung wird im Zwischenvergleich gerne ein Jahr später festgesetzt. Damit bekommt jede Mutter ausreichend Zeit, das Kind dem Vater weiter zu entfremden.

Meist wird das Kind vom Gericht in einem separaten Termin befragt. Es ist üblich das Kind von der Mutter zu diesem Termin bringen zu lassen. Können sie sich vorstellen, was das Kind unter diesen Bedingungen aussagt?

Weiterhin müssen Väter damit rechnen zu einer Mediation genötigt zu werden. Diese wird üblicherweise beim Jugendamt durchgeführt. Eine Weigerung daran teilzunehmen wird dem Vater negativ angerechnet und die Kinder werden mit Kürzung der Umgangszeiten und Entzug des Sorgerechts bestraft. Erica Jong schreibt dazu in ihrem Buch "Keine Angst vor Fünfzig" (Seite 305):

Mediation ist "eine Therapie, die eigentlich niemanden außer den Richter erleichtert. Bei der Mediation gibt die faire Partei nach, und die verrückte Partei trifft die Entscheidung - gewöhnlich durch Geschrei."

Eine kritische Einschätzung der Mediation ist normalerweise bei den professionellen Familienhelfern nicht zu finden. Da ein Jugendamt von Amts wegen nie einen neutralen Standpunkt einnehmen kann, sollten sie versuchen einen freien Träger vorzuschlagen. Aber Achtung, viele sogenannte freie Träger sind auf staatliche Förderung angewiesen und wirken als der verlängerte Arm des Jugendamtes. Bestimmte psychische Dispositionen der Mutter sollten eigentlich eine Mediation ausschliessen. Sollte die Mutter finanziell oder emotional von anderen Personen (Eltern, Lebenspartner) abhängig sein, ist von einer Mediation kaum Erfolg zu erwarten. Kulturelle Unterschiede in binationalen Beziehungen bedingen ein überdurchschnittliches Fachwissen der Mediatoren.

Sollte sich die Zwangsmediation beim Jugendamt nicht vermeiden lassen, protokollieren sie die Gespräche. Bitten sie das Jugendamt um ein Protokoll der Gespräche, das Jugendamt ist dazu verpflichtet ihnen ein solches Protokoll auszustellen. Beim Vergleich der Protokolle werden sie staunen, wie unterschiedlich die Gespräche wahrgenommen werden können. Zusätzlich möchte ich empfehlen, zu allen Gesprächen einen Beistand mitzunehmen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen Beistand, rechnen sie aber damit, daß ihr Rechtsbeistand von den Gesprächen ausgeschlossen wird.


Auch der vom Familiengericht bestellte Verfahrenspfleger Bastian Büttner-Yu (http://vb-berlin.info/) hat eine fragwürdige Arbeitsweise. Mir ist aufgefallen, daß sich das von ihm erstellte Gutachten in weiten Teilen mit dem Standpunkt der Mutter deckt. Der Verfahrenspfleger wird sie bitten, die Erzieher und Lehrer des Kindes von der Schweigepflicht zu entbinden, damit er diese befragen kann. Zu wessen Gunsten werden diese in aller Regel aussagen? Ich habe der Entbindung von der Schweigepflicht nicht zugestimmt. Verfahrenspfleger sind von den Aufträgen der Familiengerichte abhängig. Über kurz oder lang wird jeder Verfahrenspfleger wissen, was seine Familiengerichte hören wollen und seine Gutachten entsprechend ausrichten.


Die väterfeindliche Haltung dieser Institutionen wird unterstützt von einigen Ärzten, Psychologen und Erzieherinnen, welche sich gerne von Müttern ein Gefälligkeitsgutachten in die Feder diktieren lassen.

Die Beratung durch meine Familienrechtsanwältinnen war nicht zufriedenstellend. Für diese Anwältinnen möchte ich keine Empfehlung geben:

  • Gabriele Carstensen
    (http://www.kanzlei-carstensen.de/)
  • Dagmar Engwicht
    (http://www.sorgerecht-berlin.de/)
  • Susanne Ott
    (http://www.kanzlei-ott-berlin.de/)

Einen Anwalt können Väter sich beim Streit um das Umgangs- und Sorgerecht ihrer Kinder im allgemeinen sparen. Ausser Aufwand, Kosten und noch mehr Ärger bringt das meistens nichts. Eine unabhängige rechtliche Beratung durch einen Anwalt erfolgt in der Regel nicht, da viele Familienrechtsanwälte mit den Familiengerichten eine gemeinsame Verfahrensstrategie vereinbart haben. Einige Leser haben mir berichtet, daß ihre Anwälte während des Verfahrens die Beratung abgebrochen haben. Sie vermuten, daß hier sogar eine Art Geschäftsmodell zugrundeliegt.

Sollten sie auf einen Anwalt nicht verzichten wollen, habe ich einen Test für die Auswahl eines Familienrechtsanwalts entwickelt. Bitten sie den Anwalt zunächst um ein Vorgespräch und fragen dann: "Was erwartet mich beim Familiengericht? Was halten sie von Gesprächen beim Jugendamt? Wie arbeiten sie mit den Familiengerichten, den Jugendämtern und den Verfahrenspflegern zusammen? Wie stehen sie zum Wechselmodell?". Protokollieren sie die Reaktion des Anwalts möglichst ausführlich und schicken mir das Protokoll zu. Ich werde das Protokoll auswerten und eine Empfehlung geben. Eine unabhängige Qualitätssicherung für Anwälte und Richter, wie z.B. in einigen Bereichen der Medizin üblich, gibt es leider nicht. Möglicherweise ist ein engagierter Trennungscoach z.B. Prof. Helmut M. Schmitt-Siegel für ihr Kind und sie die bessere, aber zunächst teurere, Lösung.

Wenn sie sich zur Kritik am Familienrecht informieren wollen, empfehle ich ihnen:

Auch Mütter können die seelische Gesundheit ihrer Kinder durch die Einschaltung des Jugendamtes und der Familiengerichtsbarkeit gefährden. Zwei Fälle werden bei Spiegel TV: Plötzlich ist das Kind weg 09/2015 beschrieben.

Bei Problemen mit ihren Eltern kann ich auch Kindern nur abraten sich an ein Jugendamt zu wenden. Ob es wirklich vom Jugendamt unabhängige Alternativen gibt kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen.


Der Spiegel schreibt dazu im Artikel Vater, Mutter, drei Kinder; acht Aktenordner; lauter gebrochene Herzen. Besser kann man das Thema kaum zusammenfassen:


"Scheidungsanwälte wissen, dass es darauf ankommt, Fakten zu schaffen. Einen Plan zu fassen und umzusetzen. Einen Plan, der, wenn man ein Elternteil aus dem Leben der Kinder entfernen möchte, beispielsweise so aussieht: Vorwürfe werden erhoben, die nicht belegt werden müssen, weil im Familienrecht schon eine bloße Behauptung Folgen haben kann. Die Kommunikation wird verweigert, möglichst viele Konflikte werden aktiv befeuert oder passiv provoziert; Ziel ist dann nicht eine rasche Klärung, sondern die Zermürbung des Gegners. Das Verfahren wird gestreckt - so lange, bis das Gericht die Geduld verliert und einem Elternteil das Sorgerecht entzieht."



Sollten sie an einem Erfahrungsaustausch interessiert sein, können sie gerne mit mir in Kontakt treten. In Einzelfällen kann ich für sie, gegen ein Honorar, als Trennungscoach tätig werden und sie für den Umgang mit Anwälten, Familiengerichten, Jugendämtern, Gutachtern und anderen Mitgliedern der Helferindustrie strategisch beraten und sie zu allen Terminen begleiten. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden, diese ist nur Anwälten gestattet.

"Rechtsbehelfsbelehrung"


Dieses Dokument versteht sich als rein persönliche Meinungsäusserung. Gerne würde ich den Meinungen eine Schilderung der tatsächlichen Geschehnisse zur Seite stellen. Dies muss leider aus rechtlichen Gründen unterbleiben.

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